Pflegehilfsmittel | Alles auf einen Blick!
Ab dem Pflegegrad 1 erhalten Sie Ihre benötigten Pflegehilfsmittel gratis mit Abrechnung über die Pflegekasse. Alle wichtigen Informationen haben wir für Sie zusammengestellt.
Welche Vorraussetzungen muss ich erfüllen, um Pflegehilfsmittel mit Kostenübernahme über die Pflegekasse zu beantragen?
Bei Ihnen wurde ein Pflegegrad von 1, 2, 3, 4 oder 5 festgestellt.
✓ Pflege zu Hause
Sie leben zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft und nicht dauerhaft in einer stationären Einrichtung (z. B. Seniorenheim, Pflegeheim, Hospiz).
✓ Private Pflege
Sie werden mindestens von einer privaten Person versorgt (z. B. Familienmitglied, Betreuer, Nachbar).
Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch mit Kostenübernahme über die Pflegekasse?
Mein Pflegepaket ist für Sie kostenlos. Jetzt beantragen.
Wie bestelle ich das kostenlose Pflegepaket mit Kostenübernahme über die Pflegekasse?
Die Kostenübernahme ist bereits geklärt und es liegt uns eine Genehmigung vor? Dann bestellen Sie das gewünschte Pflegepaket ganz einfach online.
Wie und wann erhalte ich mein Pflegepaket?
Das erste Pflegepaket erhalten Sie nach Genehmigung der Kostenübernahme Ihrer Pflegekasse. Anschließend senden wir Ihnen das Pflegepaket einmal im Monat kostenlos per DHL.
Bsp. für die zukünftige Lieferung:
Das erste Pflegepaket wurde am 3. eines Monats an Sie verschickt. In den nächsten Monaten werden wir die Sendung ebenfalls am 3. eines Monats an Sie verschicken. Sollte dieser Tag auf einen Samstag, Sonntag, Montag oder Feiertag fallen, wird das Paket einen Werktag davor an Sie verschickt. Sicher, zuverlässig und diskret.
Welche Produkte kann ich wählen?
Die Produkte richten Sich immer nach Ihrem Bedarf. Die Pflegekasse übernimmt folgende Artikel für die Pflege zu Hause:
✓ Einmalhandschuhe
✓ Händedesinfektionsmittel
✓ Flächendesinfektionsmittel
✓ Bettschutzeinlagen
✓ Mundschutz
✓ Schutzschürzen
Zusätzlich können Sie wiederverwendbare Bettschutzunterlagen beantragen. In der Regel werden 2 Stück für 12 Monate von der Pflegekasse übernommen. Hinweis: Sind Sie Zuzahlungspfichtig? Bei dem Artikel wird die gesetzliche Zuzahlung für Hilfsmittel in Rechnung gestellt.
Wie kann ich das Pflegepaket wechseln oder die Belieferung ändern?
Gerne können Sie das Pflegepaket mindestens 14 Tage vor der nächsten Belieferung ändern.
Online
Legen Sie einfach das gewünschte Pflegepaket in den Warenkorb, geben Sie an, ob dies eine einmalige Änderung ist und senden Sie Ihre Bestellung ab. Wir werden die Änderung gerne berücksichtigen.
Schriftlich
Senden Sie uns eine Nachricht:
E-Mail: info@meinpflegepaket.com
Fax: 05127 93 11 40
Telefon: 0800 / 550 880 5
Welche Pflegepakete kann ich wählen?
Bei meinpflegepaket.com wählen Sie zwischen 13 verschiedenen Pflegepaketen.
Wie erfolgt die Abrechnung mit meiner Pflegekasse?
Nach Genehmigung der Pflegekasse (Krankenkasse) rechnen wir direkt ab. Für Sie ist dieser Service komplett kostenlos.
Wie werden wiederverwendbare Bettschutzunterlagen abgerechnet?
Die Pflegekasse genehmigt in der Regel 2 Stück wiederverwendbare Bettschutzunterlagen für 12 Monate.
Nach Genehmigung rechnen wir diese direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Dieser Service ist für Sie komplett kostenlos.
Sollten Sie nicht von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sein, dann wird die gesetzliche Zuzahlung für Hilfsmittel PG 51 fällig. Die Rechnung erhalten Sie mit der Lieferung.
Wird eine Zuzahlung in Rechnung gestellt?
Bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch
Nein. Die Kosten für das Pflegepaket werden zu 100% von der Pflegekasse übernommen.
Bei wiederverwendbare Bettschutzunterlagen
Ja. Sollten Sie nicht von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sein, wird Ihnen diese in Rechnung gestellt. Die Rechnung liegt der Sendung bei.
Wann werden Pflegehilfsmittel von meiner privaten Pflegekasse (Krankenkasse) übernommen?
Bitte setzen Sie sich mit Ihrer privaten Pflegekasse in Verbindung. Sie wird Ihnen den Vorgang nach Ihren Vertragsbedingungen erklären und die entsprechende Genehmigung erteilen.
Wie bestelle ich mein Pflegepaket?
Sie haben die Wahl - so einfach gehts?
Jetzt online bestellen!
Wie rechne ich die Produkte mit meiner privaten Pflegekasse ab?
Mit der Lieferung erhalten Sie eine Rechnung. Diese begleichen Sie einmal an uns und reichen diese bei Ihrer Pflegekasse ein.
Ihre Pflegekasse wird die Produkte im Rahmen der Vertragsbedingungen an Sie erstatten.
Der Pflegegrad entscheidet, welche Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können.
Was ist ein Pflegegrad und welche Pflegegrade gibt es?
Der Pflegegrad entscheidet welche Leistungen von der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden können.
Ausschlaggebend für die Einstufung in verschiedene Pflegegrade ist die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der körperlichen und geistigen Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person.
Die Pflegegrade beginnen bei 1 (leichte Pflegebedürftigkeit/Einschränkung) und enden aktuell bei 5 (sehr schwere Pflegebedüftigkeit/Einschränkung).
Ermittelt wird der Pflegegrad mithilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments.
Wie und wo stelle ich den Antrag?
Den Antrag über Leistungen aus der Pflegeversicherung stellen Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse. Die Pflegekasse wird von Ihrer Krankenkasse organisiert.
Den Antrag kann die pflegebedürftige Person so wie auch Familienangehörige, Nachbarn oder gute Bekannte stellen, wenn sie dazu bevollmächtigt sind. Sobald der Antrag bei der Pflegekasse gestellt wurde, beauftragt diese den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen unabhängigen Gutachter*in mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.
Privat Versicherte stellen einen Antrag bei ihrer Versicherung. Die Begutachtung erfolgt dann durch Gutachter und Gutachterinnen des Medizinischen Dienstes "MEDICPROOF".
Nutzen Sie auch den Pflegeleistungs-Helfer des Bundesgesundheitsministeriums.
Direkt zum Pflegeleistungs-Helfer
Welche Leistungen stehen mir zu?
Die Leistungen richten sich immer nach dem Pflegegrad.
Bereits ab dem Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf Ihr kostenloses Pflegepaket.
Ausführliche Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.