Gesetzesgrundlage

Sie haben den Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5 und werden von einem Angehörigen oder einer anderen Privatperson wie Nachbar zu Hause gepflegt? Dann übernimmt die Pflegekasse (§40 Abs. 2 SGB XI) die Kosten von monatlich 40 EUR für Pflegehilfsmittel.

Folgende Pflegehilfsmittel zum Verbrauch werden nach Genehmigung von der Pflegekasse übernommen:

 Einmalhandschuhe
 Händedesinfektionsmittel
 Flächendesinfektionsmittel
 Bettschutzeinlagen
 Mundschutz


Nehmen Sie dieses Angebot in Anspruch und verlassen Sie sich auf unseren kostenlosen Service der pünklichen, schnellen und regelmäßigen Belieferung!


Zusätzlich können Sie wiederverwendbare Bettschutzunterlagen beantragen. In der Regel werden 2 Stück für 12 Monate von der Pflegekasse übernommen. Hinweis: Sind Sie Zuzahlungspfichtig? Bei dem Artikel wird die gesetzliche Zuzahlung für Hilfsmittel in Rechnung gestellt.

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